1. Unverbindliche Terminanfrage
Füllen sie bitte unverbindlich das Kontaktformular mit den geforderten Feldern aus. Innerhalb von 48 Std. bekommen sie eine Bestätigungsmail mit ihrem/ -einem Wunsch/ -Termin zugesendet. Wir versuchen jeden Wunschtermin zu erfüllen, doch ist dies leider nicht immer möglich. Beachten sie bitte ggf. den abweichenden Termin in der Bestätigungsmail.
2. Verbindlichkeit des Termins
Der genannte Termin in der Bestätigungsmail wird erst 14 Tage vorher verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Termin ohne Kosten abgesagt oder verschoben werden. Kommt es bei einer Unterschreitung der 14-tägigen Frist dennoch zu einer Absage, werden die Kosten für die Anzahl der gemeldeten Pferde in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn bei dem Termin weniger Pferde als gemeldet gewogen werden.
3. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor dem Wiegen in Bar oder per PayPal. Ohne Bezahlung findet kein Wiegevorgang statt. Um den Ablauf zu beschleunigen ist es von Vorteil, wenn ein Ansprechpartner vor Ort den Betrag im Vorfeld sammelt und geschlossen übergibt/- überweist. Die Preise und Leistungen entnehmen sie bitte auf der Webseite oder aus der beigefügten Meldeliste.
4. Ablauf vor Ort
Wir kommen am ausgemachten Termin zu Ihnen auf den Hof/ Stall und benötigen für den Aufbau eine möglichst gerade Fläche mit festem Untergrund für die Waage. Nach dem Aufbau erfolgt die Bezahlung und es werden evtl. offene Fragen beantwortet. Als nächstes werden die Pferde einzeln gewogen und das Stockmaß mit einem Lasermessgerät ermittelt. Die Ergebnisse werden in die Wiegekarte eingetragen und direkt übergeben. Eine Auflistung aller Gewichte und Maße für den Hof/ Stall, sowie Besonderheiten wie Wiegepässe oder Stalltürschilder werden innerhalb einer Woche gesammelt an den Hof/Stall versandt. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Terminen mit Menschen und Tieren immer zu Verzögerungen kommen kann. Bitte teilen sie sich dementsprechend so auf, dass die zeitlich begrenzten Teilnehmer den Vorrang erhalten. Des Weiteren bitte ich um die Wahrung der Höflichkeit und des Anstandes. Es soll für alle Beteiligten ein angenehmes Erlebnis sein. Möchte ein Pferd nicht auf die Waage, stehen verschiedene Untergründe zur Abdeckung der Wiegefläche zur Verfügung.
5. Haftungsausschluss/ -übernahme
Wenn Eigentum der Firma JR|Pferdewaage beim Wiegen beschädigt oder Mitarbeiter durch das zu wiegende Pferd zu Schaden kommen, so verpflichtet sich der Besitzer des Pferdes die hieraus resultierenden Kosten/ Schadenersatzansprüche zu übernehmen unabhängig davon, ob er selbst, eine befugte Person oder Mitarbeiter von JR|Pferdewaage das Pferd geführt haben. Weiterführend gilt die aushängende Datenschutzvereinbarung. Sobald eine willentliche Erklärung, egal ob in schriftlicher Form auf der Meldeliste oder mündlich abgegeben wurde, die Dienstleistung von JR|Pferdewaage in Anspruch zu nehmen, akzeptiert der Teilnehmer auch ohne Unterschrift die AGB sowie die Datenschutzvereinbarung.
6. Änderungen
Von Zeit zu Zeit kann es Änderungen in den AGB geben, diese werden auf der Website immer aktualisiert. Wenn Sie über eine gedruckte ältere Version verfügen, ist diese unter Umständen nicht mehr gültig. Es gelten immer die AGB der neuesten Version.
Stand 07/24
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